
FestgeldPlus
Noch keine endgültige Anlageentscheidung getroffen? Dann legen Sie vorübergehend Kapital als Festgeld direkt über das FFB FondsdepotPlus bei einer mit uns kooperierenden Anlagebank an. Hierfür benötigen Sie nur ein FondsdepotPlus.
Noch kein Anlageziel?
Es gibt Situationen, in denen steht Kapital zur Verfügung – aber Sie und Ihre Anlageberaterin oder Ihr Anlageberater haben ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen, für was Sie es aufwenden oder mit welchen Zielen Sie investieren möchten. Was passiert etwa mit dem Geld aus einer ausgezahlten Lebensversicherung oder einer plötzlichen Erbschaft?
Parken Sie Ihr Kapital als Festgeld direkt über das Abwicklungskonto Ihres FFB FondsdepotPlus bei einer mit uns kooperierenden Anlagebank. Und das, ohne ein gesondertes Konto eröffnen zu müssen.
Wir haben mit Raisin bewusst einen Partner gewählt, der bei Fest- und Tagesgeld eine offene Architektur anbietet. Damit ist auch bei Einlagen möglich, was bei Investmentfonds schon lange selbstverständlich ist: der Zugriff auf eine attraktive Produktauswahl über ein einziges Depot. Die Festgeldanlage ist neben dem Konto und den Fonds in der Depotübersicht integriert – Sie und Ihr Anlageberater behalten so volle Transparenz über Ihr Gesamtengagement.
Bitte beachten: Dieses Produkt ist nur für volljährige, natürliche Personen verfügbar, die Steuerinländer in Deutschland sind.
Allgemeine Fragen
Die FestgeldPlus Anlage kann nach dem Login online mittels TAN-Verfahren abgeschlossen werden. Alternativ können Sie den Auftrag auch ausdrucken und unterschrieben an die FFB senden.
Hinweise:
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Um eine FestgeldPlus Anlage abzuschließen, muss die Anlagesumme bereits auf dem Abwicklungskonto vorhanden sein. Der Anlagebetrag wird direkt nach Abschluss, somit noch vor dem Starttermin der Anlage, dem Abwicklungskonto belastet und steht auf diesem nicht länger zur Verfügung.
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Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen für die jeweilige Festgeldanlage. Ist die Frist für eine bestimmte Anlage abgelaufen, kann diese nicht mehr abgeschlossen werden.
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Die Anlagebank bietet unseren Kunden ein begrenztes Anlagekontingent an. Sollte dieses Kontingent bereits ausgeschöpft sein, kann es dazu kommen, dass der Auftrag nicht mehr ausgeführt werden kann. Schließen Sie den Auftrag gleich online ab.
Die Höhe des Mindest- und Maximalanlagebetrages kann je nach Anlagebank und Festgeldanlage variieren. Details hierzu können Sie dem jeweiligen Produktinformationsblatt entnehmen, das Sie nach der Auswahl einer bestimmten Anlage einsehen können.
Nein, eine mehrfache Anlage ist innerhalb eines Depots nicht möglich. Ist dies gewünscht, können Sie ein zweites FFB FondsdepotPlus eröffnen.
Die Festgeldanlage kann folgende Status-Angaben haben:
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„offen“: Die Festgeldanlage ist erfasst. Das Abwicklungskonto wird mit dem gewünschten Anlagebetrag belastet. Die Laufzeit der Festgeldanlage hat noch nicht begonnen.
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„investiert“: Die Laufzeit der Festgeldanlage hat begonnen.
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„zurückgezahlt“: Die Festgeldanlage wurde inklusive Zinsen dem Abwicklungskonto gutgeschrieben.
Die Gutschrift der Zinsen erfolgt zum Laufzeitende gemeinsam mit der Rückzahlung der fälligen Festgeldanlage auf das Abwicklungskonto.
Der Betrag steht nicht unmittelbar am Tag des Laufzeitendes auf Ihrem Abwicklungskonto zur Verfügung, da er von der Anlagebank erst wieder zu uns transferiert werden muss.
Anlagen bei europäischen Banken sind grundsätzlich nach EU-Vorschriften bis zu einem Betrag von 100.000 € abgesichert. Die Summe von 100.000 € gilt pro Anleger:in. Das heißt: Sollte der Anlegende weitere Investitionen separat bei der Anlagebank getätigt haben, so gilt die Gesamtsumme für die Berechnung der Einlagensicherung.
Darüber hinaus sind die kooperierenden Anlagebanken zum Teil Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Sicherungsgrenze ist hierbei um ein vielfaches höher als die gesetzliche Einlagensicherung. Die Höhe der jeweiligen Sicherungsgrenze entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Produktinformationsblatt der Anlagebank.
Ja. Bei einer Festgeldanlage fallen Steuern an. In Deutschland sind dies die Kapitalertragssteuer, der Solidaritätszuschlag, sowie ggfs. die Kirchensteuer. Die FFB behält automatisch die anfallenden Steuern ein und führt diese, unter Berücksichtigung des bei der FFB eingereichten Freistellungsauftrags, an das zuständige Finanzamt ab. Alle notwendigen Informationen hierzu teilen wir einmal jährlich im Rahmen der persönlichen Steuerbescheinigung der FFB mit.
Die Regelungen für die ausländischen Anlagebanken entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Produktinformationsblatt. Für detaillierte Informationen zur Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihre/n Steuerberater:in.
PIA 466 | Dezember 2024