Wenn Sie bei Ihrem Freistellungsauftrag keine Befristung vorgegeben haben, bleibt dieser unbefristet gültig. Wenn Sie Ihre Depots bei der FFB auflösen, erlischt der Freistellungsauftrag zum Ende des Jahres, in dem das letzte Depot aufgelöst wurde
Sollten Sie zwischenzeitlich eine Nichtveranlagungs (NV)-Bescheinigung einreichen, wird Ihr Freistellungsauftrag deaktiviert. Sobald die Gültigkeit der NV-Bescheinigung erloschen ist, wird Ihr Freistellungsauftrag wieder aktiviert.
Ein Freibetrag muss vom Kreditinstitut unter folgenden Umständen beendet werden:
Bei Trennung oder Scheidung
Im Falle eines gemeinsam erteilten Freistellungsauftrages müssen Sie einen neuen Freistellungsauftrag einrichten. Dabei entscheiden Sie, ob im Jahr der Trennung die gemeinschaftliche oder die getrennte Freistellung gewählt wird. Für Kalenderjahre, die auf das Jahr der Trennung folgen, dürfen nur auf den einzelnen Ehegatten/Lebenspartner bezogene Freistellungsaufträge erteilt werden.
Im Todesfall
Einzel- und Gemeinschaftskonten, die auf den Namen eines Verstorbenen lauten (Nachlasskonten), können wir nicht freistellen. Wenn Sie als Hinterbliebener einen gemeinsamen Freistellungsauftrag mit dem Verstorbenen eingereicht haben, bleibt bis zum Ende des Todesjahres der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag für alle Depots gültig, die allein auf Sie lauten. Wenn der gemeinsam mit dem Verstorbenen erteilte Freistellungsauftrag geändert werden muss, nutzen Sie bitte unser Formular. Bitte tragen Sie auf dem Formular statt der Unterschrift des Verstorbenen den Namen, Vornamen und Todestag ein.
Bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und damit nicht mehr der uneingeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen, wird der Freistellungsauftrag ebenfalls ungültig.
Wichtig: Bitte nutzen Sie in diesen Fällen unser Formular oder sprechen Sie Ihren Vermittler an.